Hydraulischer Abgleich

Die Energieeinsparverordnung fordert, dass an neuen oder geänderten Heizungsanlagen ein hydraulischer Abgleich vorgenommen werden muss.

In einer hydraulisch schlecht justierten Heizungsanlage fließt Wasser auf einem möglichst kurzen Weg zum Heizkessel zurück. Die Folgen daraus sind mangelnder Wohnkomfort, da die weiter entfernt gelegenen Heizkörper nicht ausreichend mit warmem Wasser durchströmt werden.

Weil die Rücklauftemperatur oft zu hoch ist, macht sich der vorzeitige Wasserrücklauf bei modernen Brennwertheizungen besonders negativ bemerkbar. Der gewünschte Brennwerteffekt kommt hier nicht oder nur teilweise zustande.

Der Hydraulische Abgleich sorgt für einen gleichmäßigen Wasserfluss innerhalb des Systems und behebt damit diese Probleme.

Die rechnerischen Nachweise liefern nur Anhaltspunkte, da hierbei eine korrekte Druckdifferenz nur angenommen wird. Da die tatsächlichen Verhältnisse jedoch oft abweichen garantiert alleine ein messtechnisch gesicherter Abgleich wirksame Abhilfe.

Seit dem 01.01.2009 muss für alle Wohngebäude und Gebäudeteile, die neu vermietet oder verkauft werden, ein Energieausweis vorlie ...mehr