Schornsteinfeger

Schornsteinfeger

Bei der Verbrennung von Holz und Kohle entsteht Ruß. Da Ruß leicht entzündlich ist (Rußbrand im Schornstein!), müssen Ablagerungen regelmäßig entfernt werden. Je nach Nutzungs- und Heizverhalten prüft und reinigen wir die Abgasanlage von Kaminöfen und anderen Heizsystemen für feste Brennstoffe mehrmals im Jahr.is.

Kehren, Reinigen und Überprüfen

Ein großes Risiko stellen Vogelnester dar. Dohlen können innerhalb kürzester Zeit einen Schornstein restlos verschließen. Der Querschnitt der Abgasanlage muss komplett frei sein, damit Heizabgase ungehindert abgeführt werden können. Abgase, die nicht vollständig nach außen abgeleitet werden, stören den Verbrennungsprozess und Abgas tritt an der Anlage aus. Treten Abgase mit erhöhter CO-Konzentration in den Aufstellraum aus, ist dies gefährlich für die Bewohner. Aus diesem Grund prüft der Schornsteinfeger, ob eine ungehinderte, vollständige Ableitung der Abgase möglich ist (mit Kamera oder geeignetem Kehrgerät).

Schornsteinfegerarbeiten
Imissionsschutzmessung

Imissionsschutzmessung

Die Umwelt schützen und Energie sparen: Die Immissionsschutzmessung dient in erster Linie dem Umweltschutz. Der Schornsteinfeger ermittelt im Rahmen dieser Messung den Abgasverlust bei Öl- und Gasheizungen und kontrolliert, ob und in welchen Mengen umweltbelastende Partikel über Heizabgase in die Umwelt gelangen. Dabei orientiert er sich an gesetzlichen Grenzwerten.

Abgasverlust
Der Schornsteinfeger errechnet auf Basis der von ihm erhobenen Messdaten den Wärmeverlust über die Heizabgase in Prozent. Ist dieser Wert zu hoch, arbeitet die Anlage ineffizient und unwirtschaftlich, da zu viel Wärme ungenutzt durch den Schornstein entweicht. Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Grenzwerte für den Abgasverlust vor: Je nach Nennwärmeleistung der Anlage darf der Wert bei 9 Prozent (über 50 kW), 10 Prozent (über 25 bis 50 kW) und 11 Prozent (von 4 bis 25 kW) liegen. Die Abgasverlustmessung gibt dem Besitzer wichtige Hinweise zur Energieeinsparung und zum umweltfreundlichen Heizen.

Rußzahl und Ölderivate
Neben der Abgasverlustmessung kontrolliert der Schornsteinfeger bei Ölheizungsanlagen die Heizabgase auch auf Rußablagerungen und Ölrückstände (=Ölderivate). Dabei entnimmt er Proben aus dem Abgasstrom zur Auswertung und vergleicht das Filterergebnis mit den vorgeschriebenen Grenzwerten. Die dabei ermittelte Rußzahl dient als Maß für die Rußkonzentration. Erhöhte Mengen an Ruß oder Ölrückstände geben häufig Hinweise auf einen fehlerhaften Betrieb der Anlage. Defekte Anlagen belasten die Umwelt mit schädlichen Emissionen und treiben den Brennstoffverbrauch in die Höhe. Daher prüft der Schornsteinfeger das Emissionsverhalten von Heizungsanlagen und weist die Besitzer gleichzeitig auf mögliche Mängel der Anlage hin.

CO und Staub
Bei Heizungsanlagen für feste Brennstoffe (Scheitholz, Pellets, Kohle usw.) kontrolliert der Schornsteinfeger die Menge an umweltbelastenden Staubpartikeln sowie die Kohlenmonoxid (CO)-Konzentration in den Heizabgasen. Auch bei diesen Anlagen gibt es bestimmte Grenzwerte für CO und Staub, die nicht überschritten werden dürfen. Die Menge der ausgestoßenen Partikel ermittelt der Schornsteinfeger über eine Probe des Abgasstroms.

Heizen mit Holz

Das Angebot an Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe ist unüberschaubar groß. Soll es ein freistehender Kaminofen, oder ein Einsatz für einen schön gestalteten Kachelofen sein? Die Wahl hängt nicht nur von Ihrem Geschmack ab, sondern hat durchaus auch technische Hintergründe:.

Der Kaminofen: Der Kaminofen als reiner Stahlofen ist schnell aufgeheizt und betriebsbereit; er ist aber auch genau so schnell wieder abgekühlt. Also der ideale Ofen um des Abends nach dem wohlverdienten Feierabend mal kurz zu heizen.

Der Kachelofen: Wer allerdings die Möglichkeit hat seinen Ofen schon am Vormittag in Betrieb zu nehmen, um damit möglichst den gesamten Tag zu heizen, ist mit einem Kachelofen oder Specksteinofen besser beraten. Diese Öfen besitzen ein Speichermedium, Speckstein oder Schamotte, und geben noch einige Stunden Wärme ab, obwohl das Feuer schön längst heruntergebrannt ist.

Heizen mit Holz

Im Angebot des Handels gibt es vielerlei Kombinationen aus beiden Systemen. (z. B . Kaminöfen mit keramischer Verkleidung). Wie Sie erkennen, ist für die richtige Wahl des Ofens auch Ihr persönlicher Tagesablauf von Bedeutung.

Welche Leistung muss der Ofen haben?
Der Ofen ist eine Einzelraumfeuerungsanlage und muss zum Aufstellraum passen. In einem älteren Gebäude ohne Wärmedämmung genügt ein Kilowatt Leistung um etwa 10 m² zu beheizen. Für ein 45 m² großes Wohnzimmer brauche ich also einen Ofen mit einer Leistung von 4 – 5 kW. In Gebäuden, die schon nach der Wärmeschutzverordnung, bzw. der heutigen Energieeinsparverordnung gebaut worden sind, verringert sich die nötige Leistung noch deutlich: Es ist ratsam sich bei der Leistung des Ofens nach unten, an kleinen Leistungen zu orientieren. Ein zu groß gewählter Ofen verleitet dazu die Luftzufuhr zu drosseln damit es nicht zu warm wird. Ein gedrosselter Ofen führt aber zu einer wesentlich schlechteren Verbrennung und dadurch zu erhöhten Immissionen und evtl. zu Geruchsbelästigungen zu deutlich mehr Ruß.

Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an den Ofen?
Die aktuelle Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) widmet einen großen Bereich dem Heizen mit Holz: Neue Öfen (mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen) dürfen nur betrieben werden, wenn durch eine Typprüfung des Herstellers belegt wird, dass die Grenzwerte für Staub, Kohlenmonoxid und Wirkungsgrad eingehalten werden. Die Grenzwerte sind abhängig vom Ofentyp und müssen vom Schornsteinfeger im Rahmen der Abnahme überprüft werden.

Feuerstättenschau & -Bescheid<

Feuerungstechnische Beratung

  • Information der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks
  • Aufzeigen von Alternativen bei Mängeln
  • Neutrale Beratung bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen und Neubauten
  • Neutrale Beratung bei der Neuerstellung- bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
  • Neutrale Beratung der Kunden im bezüglich der Energieeinsparung
  • Beratung zur Verbrennung von festen Brennstoffen (Holzfeuchtemessung, richtiger Umgang bzw. Lagerung von festen Brennstoffen (Holz), richtiges Heizen mit Holz)

Feuerstättenschau und -bescheid
Alle 5 Jahre bzw. nach 2013 zweimal alle 7 Jahre führt der für Sie zuständige Bezirksschornsteinfegermeister, später bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger genannt, eine sogenannte Feuerstättenschau in Ihrem Gebäude durch. Diese Begutachtung aller Feuerungsanlagen (Feuerstätte einschließlich Abgasanlage) dient dem vorbeugenden Brandschutz.

Nur mit betriebs- und brandsicheren Feuerungsanlagen lässt sich ein warmes Zuhause auch ungetrübt genießen, denn keine Feuerstätte ist eigensicher und selbst unbedeutende Baufehler oder Verschleißerscheinungen können zu Hausbränden oder Gefahren für Leib und Leben führen. Niemand besser als Ihr Bezirksschornsteinfegermeister bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger weiß besser, worauf zu achten ist, um Gefahren zu vermeiden. Daher hat ihn der Gesetzgeber trotz weitgehender Liberalisierung der Schornsteinfegerarbeiten allein mit dieser wichtigen Aufgabe betraut.

Ihre Sicherheit, für die wir persönlich haften, ist uns wichtig. Nach jeweils erfolgter Feuerstättenschau erhalten Sie zukünftig einen sogenannten Feuerstättenbescheid. Dieser gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen durchzuführen sind und verzeichnet die jeweils einzuhaltenden Fristen.

Nach dem neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wird Ihnen nun die Verantwortung dafür übertragen, dass alle auf dem Feuerstättenbescheid vermerkten Tätigkeiten an Ihren Feuerungsanlagen durchgeführt werden. Die Ausführung können Sie frei an dafür zugelassene Schornsteinfeger übertragen, die Ihnen die ordnungsgemäße Durchführung nach Abschluss der Arbeiten auf dafür vorgesehenen Formularen bestätigen müssen. Diese müssen Sie dann an Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister bzw. bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger weiterleiten. Dieser überwacht die Durchführung der vorgeschriebenen Arbeiten und die Einhaltung der Fristen und löst ggf. Mahnungen bzw. Ersatzvornahmen aus. Von der Verantwortung, die Ihnen der Gesetzgeber übertragen hat, können wir Sie leider nicht entbinden. Sofern Sie jedoch Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister bzw. bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in gewohnter Weise auch weiterhin mit der Ausführung der notwendigen Arbeiten beauftragen, können wir Ihnen den lästigen und zeitraubenden Formularkrieg ersparen.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Hoppe - Schornsteinfegermeister & Energieeffizienzberater HWK

Daniel Hoppe

Schornsteinfegermeister & Energieeffizienzberater HWK

Tel 0521 325 88 99
info@bielefeld-schornsteinfeger.de